Während unserer Besuche nehmen wir uns Zeit für individuelle Gespräche und Ihre Fragen. Unser Ziel ist es, Sie auf dem Weg zu einem sicheren, selbstbewussten und liebevollen Umgang mit Ihrem Kind zu begleiten.
Innerhalb der ersten zwölf Lebenswochen des Kindes hat jede Frau / Familie Anspruch auf eine Hebammenbetreuung. Bei gestillten Kindern endet die Betreuung mit Ende der Stillzeit, alle anderen Säuglinge können bis zum Ende des vollendeten 9. Lebensmonats betreut werden.
In Ausnahmefällen wie z. B. Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Stillschwierigkeiten kann die Betreuungszeit durch die Hebamme (durch uns) verlängert oder intensiviert werden. Hierfür wird eine ärztliche Anordnung benötigt. Die Kosten übernimmt immer die Krankenkasse oder das Sozialamt.
Wünschen Sie eine Betreuung nach der Geburt durch uns, setzen Sie sich bitte schon frühzeitig mit uns in Verbindung, im Idealfall direkt nach dem positiven Schwangerschaftstest!