Rückbildungsgymnastik mit Cardio Training
Übungen für einen gezielten Muskelaufbau nach der Schwangerschaft
Mit gezielten Übungen wollen wir die Kräftigung des Muskelapparates und die Rückbildung des Körpers unterstützen, die durch die Schwangerschaft und die Geburt erfolgten körperlichen Veränderungen zu reduzieren. Beckenboden- und Bauchmuskulatur wurden während der Zeit der Schwangerschaft besonders beansprucht. Ausgehend von Hintergrundinformationen zu Muskelaufbau und Beckenboden beginnen wir mit einfachen Übungen. Sie lernen, einzelne Muskelpartien, besonders den Beckenboden und die Rektusdiastase gezielt wahrzunehmen und zu kräftigen. Dehnübungen sowie Massagen werden regelmäßig in den Kurs integriert.
Kursinhalte
Der Rückbildungskurs sollte frühestens ca. 6 Wochen nach der Geburt begonnen werden. Nach einem Kaiserschnitt sollten mindestens 8-10 Wochen vergangen sein. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ist die Teilnahme an einem Kurs auf jeden Fall sinnvoll.
Kosten
Der Rückbildungskurs ist eine Regelleistung der gesetzliche Krankenkasse. Sie übernimmt, wenn sie bis zum vollendeten 9. Monate nach der Geburt den Kurs beendet haben, insgesamt die Kosten von bis zu 600 min. Rückbildungsgymnastik.
Versäumte Stunden können nicht mit der Kasse abgerechnet werden, so dass der Kursleitung die versäumten Stunden nicht durch die Krankenkasse bezahlt werden.
Die Vormittagskurse mit Kind am Donnerstag bei Annina werden mit Babybetreuung angeboten, die dabei für die Babybetreuung anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden. Die zusätzliche Kosten belaufen sich insgesamt auf 55€ für den gesamten Kurs.
Für beide von uns angebotenen Kurse gilt:
Die Krankenkasse zahlt insgesamt 10h Rückbildungsgymnastik (6 Termine à 90 Minuten, 1 Termin 60 Minuten). Wir verlängern den letzten Kurstermin von 60 auf 90 Minuten; die Differenz muss selbst getragen werden. Die hierdurch entstandenen Kosten belaufen sich auf 15€ zusätzlich für die Verlängerung von 30 Minuten. Privatversicherte liegen bei dem 1,8 fachen Satz (27€).
Die Abendkurse findet ohne Kinderbetreuung und möglichst ohne Kinder statt. Dieser Kurs sollte als Me-time angesehen werden. Die Eigenbeteiligung liegt hier bei einmalig 15 €. Privatversicherte liegen bei dem 1,8 fachen Satz (27€).
Kurs am Donnerstag
Kursleitung
Annina Bartsch (Hebamme)
Kurszeiten vormittags mit Babybetreuung
Donnerstags (AB), 07.05.-02.07.2026, 7x 09.15-10.45 Uhr
Donnerstags (AB), 03.09.-15.10.2026, 7x 09.15-10.45 Uhr
Donnerstags (AB), 05.11.-17.12.2026, 7x 09.15-10.45 Uhr
Kurszeiten abends
Donnerstags (AB), 07.05.-02.07.2026, 7x 17.45-19.15 Uhr
Donnerstags (AB), 03.09.-15.10.2026, 7x 17.45-19.15 Uhr
Donnerstags (AB), 05.11.-17.12.2026, 7x 17.45-19.15 Uhr
Kosten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern der Kurs bis zum vollendeten 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen wird. In dem Vormittagskurs wird eine Babybetreuung angeboten. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten von insgesamt 55€ für den gesamten Kurs.
Allgemein gilt für beide Kurse von Annina:
Die Krankenkasse zahlt insgesamt 10 Stunden Rückbildungsgymnastik (6 Termine à 90 Min. und 1 Termin 60 Min.). Der von mir angebotene Rückbildungskurs verlängert den letzten Termin von 60 Minuten auf 90 Minuten; die Differenz ist selbst zu tragen. Die zusätzlichen Eigenkosten betragen dafür 15€ pro 30 Minuten Verlängerung bei Kassenversicherten. Privatversicherte liegen bei dem 1,8 fachen Satz (27€).
Kurs am Dienstag
Kursleitung Dienstags
Sarah Lena Schmidt (Hebamme)
Kurszeiten vormittags ohne Baby
Dienstags (SL), 06.10.-17.11.2026, 09.00-10.30 Uhr
Kurszeiten abends
Dienstags (SL), 26.05.-07.07.2026, 19.15-20.45 Uhr
Dienstags (SL), 14.07.-25.08.2026, 19.15-20.45 Uhr
Dienstags (SL), 06.10.-17.11.2026, 19.15-20.45 Uhr
Dienstags (SL), 24.11.-15.12.2026, 19.15-20.45 Uhr (4x)
Kosten
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn der Kurs bis zum vollendeten 9. Monat vollendet wurde.
Die Krankenkasse zahlt insgesamt 10 Stunden Rückbildungsgymnastik (6 Termine à 90 Min. und 1 Termin 60 Min.). Der von mir angebotene Rückbildungskurs verlängert den letzten Termin von 60 Minuten auf 90 Minuten; die Differenz ist selbst zu tragen. Die zusätzlichen Eigenkosten betragen dafür 15€ pro 30 Minuten Verlängerung. Privatversicherte liegen bei dem 1,8 fachen Satz (27€).