AGB & Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der Homepage. Die Homepage ist unter der Webadresse www.hebammen-werther.de zu erreichen. Es erfolgt umgehend eine automatische Anmeldebestätigung. Diese ist erst gültig nach der persönlichen Kontaktaufnahme und Zusage der Kursleitung und dem Versand der Kursunterlagen als Mail. Erst der Versand dieser Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und als Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmerin oder bzw. und Kursteilnehmer.
Bezahlung der regulären Kursgebühren
Die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs sowie Rückbildungskurs richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der Gebührenordnung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel übernommen. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 € berechnet.
Bezahlung von Partnerinnen- bzw. Partnergebühren bei Geburtsvorbereitungskursen
Für die Übernahme der Partnerinnen- bzw. Partnergebühren sollte im Voraus Rücksprache mit der entsprechenden gesetzlichen Kasse genommen werden.
Die Partnergebühr beträgt 150 € bei einem Wochenendkurs. Sowie die Betriebskostenpauschale von 35 €.
Die Partnergebühr beträgt 40 € bei dem Geburtsvorbereitungskurs für Profis. Hinzu kommen die Betriebskostenpauschale 13,50 € sowie 15 € /pro Kind für die Geschwistertütchen.
Es ist dabei nicht relevant, an wie vielen Abenden / Tagen der Partner tatsächlich teilgenommen hat. Für die Bezahlung wird eine Rechnung ausgestellt. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Kursleitung.
Eigenanteil der Rückbildungskurse
Im Vormittagskurs von Annina (AB) beläuft sich der Eigenanteil einmalig auf 70 € inkl. der Babybetreuung.
Im Vormittagskurs von Sarah (SL) beläuft sich der Eigenanteil einmalig auf 60 €. Der Kurs findet ohne Kinderbetreuung statt.
In den Abendkursen von Annina (AB) fällt ein einmaliger Eigenanteil von 50,00 an (Videos und Karteikarten der Hausaufgaben).
In den Abendkursen von Sarah (SL) fällt ein einmaliger Eigenanteil von 60 € an.
Selbstzahlerkurse ohne Kassenleistung
Die Teilnahme an den Kursen, die keine Kassenleistung darstellen (Schwangeren-Fit, die Babymassage, die Geschwisterschule das MamaFit und das stabile Körpermitte Coaching), ist privat zu bezahlen. Der entsprechende Gebührenplan wird im Zuge der Anmeldung mitgeteilt, bzw. ist auf der Webseite einsehbar. Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldung per E-Mail.
Rücktrittsregelung
Ein Rücktritt von einem gebuchten Kurs ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich per Mail möglich. Die entrichtete Gebühr wird dann mit Abzug von 25 Euro Bearbeitungsgebühr binnen zwei Wochen rückerstattet. Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, jedoch wird dann die Gebühr als Ausfallzahlung, sowie etwaige Zusatzkosten, wie zum Beispiel die Partnerpauschale in voller Höhe einbehalten. Kann der Kurs auf Grund von Krankheit der Kursleitung, zu geringer Nachfrage nicht stattfinden, werden alle entrichteten Gebühren in voller Höhe binnen zwei Wochen nach offizieller Absage des Kurses (per E-Mail) erstattet.
Krankheitsfall der TeilnehmerIn
Nicht wahrgenommene Kurstermine können nicht erstattet und nicht mit der jeweiligen Krankenkasse durch die Kursleitung abgerechnet werden. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Hebammengebührenverordnung und werden der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt und mit der geleisteten Kaution verrechnet. Die Kursstunden bauen aufeinander auf. Daher ist der Austausch von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern während eines laufenden Kursprogramms ungeeignet und wird nicht verfolgt. Bei Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalt von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich in Textform widerrufen. Der Widerruf per E-Mail an hebammen-werther.de, ist nur mit Bestätigung möglich. Die Frist zum Widerspruch beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Kursleitung gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 des Einführungsgesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Den Widerruf kann per E-Mail an annina@hebammen-werther.de erfolgen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses ist, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs entfallen jegliche gegenseitige Leistungsansprüche.
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Ist der Leistungsbeginn bereits erfolgt und wurde die Leistung bereits vollständig oder in Teilen erbracht, so erlischt das Widerrufsrecht. In der Regel findet dies mit Wahrnahme und Beginn der ersten Kursstunde statt.
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin und ggf. des Partners/in, wie auch der (geborenen /ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunden. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs.3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z. B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs.2SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientin oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
- Sofern Probenentnahmen (z. B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
- Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger im Falle einer gemeinschaftlichen Betreuung, Vertretung und gemeinsamer Kursleitung weitergegeben: Sarah Lena Schmidt, Hebamme
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630fAbs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammen-versorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben die ggf. einen Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde.
Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit für Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 / 384 24 -0
Telefax 0211 / 3842410
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: http://ldi.nrw.de
Bei Bedarf bitte eine Kopie dieses Dokument für die eigenen Unterlagen anfertigen.